Blockheizkraftwerk Wirtschaftlichkeit

Der wesentliche Faktor für den wirtschaftlichen Betrieb eines Blockheizkraftwerks ist die richtige Auslegung der Anlage. Dabei ist darauf zu achten, dass das BHKW möglichst viele Betriebsstunden unter Vollast erreicht. Dabei sollte eine jährliche Betriebsstundenzahl unter Vollast von über 4000 erzielt werden. Da Blockheizkraftwerke in der Regel wärmegeführt sind wird für die Auslegung der Anlage der Wärmebedarf zugrunde gelegt. Dabei wird meist der Wärmebedarf ermittelt, der jährlich rund 3000 Stunden besteht und die Spitzenleistung des BHKW darauf ausgerichtet. Da dies nicht dem Spitzenwärmebedarf entspricht muss dieser entweder auf anderem Wege gedeckt werden oder durch einen modularen Aufbau des Blockheizkraftwerks (mehrere Motoren).
Eine Technik, die die Wirtschaftlichkeit eines BHKW erhöhen kann, ist der Einsatz einer Absorptionskältemaschine. Diese nutzt die Wärme aus dem Blockheizkraftwerk für die Kälteerzeugung in Verbindung mit einer Klimaanlage. Dadurch kann auch im Sommer, bei geringem Heizenergiebedarf die Wärme des Blockheizkraftwerks sinnvoll genutzt werden.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Um die Wirtschaftlichkeit eines BHKW beurteilen zu können müssen die Investitionskosten in Form von Abschreibungen, sowie die laufenden Kosten für Brennstoff und Wartung, den Einnahmen aus Strom- und Wärmeverkauf, bzw. der Einsparungen bei Eigennutzung gegenübergestellt werden.
Ein ganz wesentlicher Faktor ist dabei die Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom auf der Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung), das seit 2002 in Kraft ist. Darin verpflichtet der Gesetzgeber die örtlichen Netzbetreiber den Strom aus Blockheizkraftwerken mit einer festgelegten Einspeisevergütung zu honorieren. Diese wird aus dem Durchschnittspreis für Basislaststrom an der Leipziger Strombörse, einem KWK-Zuschlag und den vermiedenen Netznutzungsgebühren für die Einspeisung in den unteren Spannungsebenen. Hinzu kommt die Erstattung der Energiesteuer auf den eingesetzten Brennstoff.